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Von Klaus Mathis |
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Geschäftsführer der KMD Klaus Mathis, Kursmakler- und Wertpapierhandelsgesellschaft mbH an der Börse Düsseldorf |
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August 2012
Paradiesische Verhältnisse in Deutschland - für wen ?
Jahreszins Juli 2012 0,31% Inflationsrate ca. 2 %
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August 2012
Hochfrequenzhandel
Nach Wikipedia ist diese Form des elektronischen Handels weitgehend noch nicht definiert
aber in Deutschland macht man schon Gesetze zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
neue Stilrichtung - oder ........???
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September 2011
Die Börsen von heute gleichen
Spielcasinos mit Rouletttischen, die mit Magneten arbeiten.
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nach wie vor aktuell
Sparmaßnahmen
Defizitabbau
Europ. Währungsfond
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ZUKUNFT DES PRÄSENZHANDELS
Börse light als Modell der Zukunft ?
Staatliche Regulierung der Wertpapiermärkte dient dem Schutz der Privatanleger
Artikel zum Ausdrucken
Börsen-Zeitung 10.4.2009
Fragen zu stellen ist wichtig, richtige Fragen zu stellen noch wichtiger.
Kürzlich wurde - unter Hinweis auf das Derivatehandelsmodell
Scoach - dafür plädiert, künftig den elektronischen
Parketthandel ohne Skontroführer stattfinden zu lassen. (Börsenzeitung
vom 20.03.2009).
Vielleicht ist es sinnvoll, sich die Entwicklung der Handelsmodelle
nochmals vor Augen zu führen. Das Ursprungsmodell, der Parketthandel,
sah vor, dass der Skontroführer (früher Kursmakler) dem
Börsenmarkt durch die Tätigung von Eigengeschäften
Liquidität spendet und die durch Aufträge der Marktteilnehmer
mit oder ohne Eigengeschäfte der Skontroführer zustande
kommenden Preise "beurkundet".
Bei dieser Tätigkeit übernahm der Skontroführer die
Verantwortung für den Preis und wurde direkt und unmittelbar
von der jeweiligen Börsenaufsichtsbehörde und nicht von
der Börse, sprich den Börsenhandelsteilnehmern überwacht.
Der Staat benannte also einen für die Preisfestsetzung verantwortlichen
Handelsteilnehmer, den Skontroführer, und beaufsichtigte diesen
Handelsteilnehmer unmittelbar im Durchgriff durch die Börse.
Im Börsengesetz selbst waren eine Vielzahl von Verhaltenspflichten,
insbesondere dessen Neutralitätspflicht, verankert, worauf
er sogar vereidigt wurde. Entgelt für diese Funktion war die Courtage.
Gesetzgeberische Fiktion
Neben diesem und unterhalb dieses Marktmodells entwickelte sich
der elektronische Handel, erst IBIS, später Xetra. "Unterhalb"
deswegen, weil eben niemand die Verantwortung für den Preis
übernahm und nur eine gesetzgeberische Fiktion den außerbörslichen
Handelspreis zum "Börsenpreis" erhob, der es erlaubte,
auch Aufträge von Privatanlegern in Xetra abzuwickeln. Nach
anfänglichen Versuchen, den Xetra-Handel gänzlich ohne
Liquiditätsspender zum Laufen zu bringen, wurde erkannt, dass
ein solcher zumindest für alle Werte unterhalb des DAX notwendig
ist. Der sogenannte Betreuer wurde erfunden. Es wäre nun ein
Einfaches gewesen, diesen Betreuer dem Skontroführer mit seiner
Neutralitätspflicht und der unmittelbaren Unterworfenheit unter
eine staatliche Aufsicht gleichzustellen. Dies ist allerdings unterblieben,
so dass der Betreuer ausschließlich der Aufsicht durch die
Selbstverwaltungsorganisation der Handelsteilnehmer, sprich der
Börse und ihrer Handelsüberwachungsstelle unterfiel. Dessen
Entgelt für die Liquiditätspende wurde auch nicht mehr
durch die Handelsteilnehmer geleistet, sondern durch den Emittenten.
Sodann setzte eine Deregulierungswelle im Börsenrecht ein,
maßgeblich angestoßen durch die Frankfurter Wertpapierbörse
und die dortigen Handelsteilnehmer und vorangetrieben durch Vertreter
des Bundesfinanzministeriums. Der Skontroführer unterliegt
zwar grundsätzlich noch der unmittelbaren Aufsicht der unabhängigen
Börsenaufsichtsbehörde, wird aber im Wesentlichen ähnlich
wie der Betreuer durch die Aufsicht der Börse überwacht.
Erhalten geblieben ist lediglich die Neutralitätspflicht des
Skontroführers, deren Einhaltung ebenfalls primär durch
die Selbstverwaltungsaufsicht der Börse erfolgt.
Die Börse wiederum, in der die Vertreter der Handelsteilnehmern
als Organmitglieder öffentlich-rechtliche Funktionen zum Gemeinwohl
wahrzunehmen hatten, wurde entmachtet durch Stärkung des rein
privatwirtschaftlichen Börsenträgers, welcher sodann gestärkt
selbst zum Börsenhandelsprodukt werden konnte, mit den bekannten
Folgen.
Parallel dazu wurde der Freiverkehr seitens der Börsenträger
stark vermarktet. Dieses außerbörsliche Produktzulassungssegment,
dessen Betreiber der privatrechtliche Börsenträger ist,
ist keine Börse, sondern ein reines privatrechtliches Handelssegment,
bei dem bis auf die Insidervorschriften keinerlei staatliche Kapitalmarktregulierung
greift. Gleichwohl ist unverkennbar, dass dieses vom Börsenträger
organisierte Marktsegment wohl gewollt von dem guten Namen der Börse
profitiert. Bei Aktien ist dieses Marktsegment allerdings immer
wieder im Focus der Skandalberichterstattung. Im Derivatehandel
war dieses Segment bereits früh bevorzugter Handelsplatz. Der
Derivatehandel ist - wie weite Teile auch des börslichen Rentenhandels
- illiquide, nur der Emittent hat Liquidität, und nur wenn
er bereit ist zu handeln, kommen Geschäfte zustande. Liquiditätsspender
ist also ausschließlich der Emittent selbst. Dies war beim
außerbörslichen Derivatehandel im Parkettsystem so und
ist es auch im Handel der Derivate über Xetra (Scoach).
Die Entwicklungslinie aus all dem ist erkennbar: Die Beseitigung
der bestehenden staatlichen Schutzmechanismen für die nicht
an der Börse unmittelbar vertretenen Privatanleger und Stärkung
außerbörslichen Handels, in dem keinerlei solche staatlichen
Schutzmechanismen zugunsten der Privatanleger wirken. Denn zentraler
Regelungszweck der staatlichen Regulierung der Wertpapiermärkte
ist es, den strukturell unterlegenen Privatanleger zu schützen.
Der Privatanleger ordert in notwendigerweise blindem Vertrauen darauf,
dass er nicht den mit mehr Wissen, Fähigkeiten und Reaktionsmöglichkeiten
ausgestatteten Handelsteilnehmern zum Opfer fällt. Symbol hierfür
ist die unlimitierte Order in illiquiden Werten, also nahezu jede
unlimitierte Order unterhalb der DAX-Werte, und der daraufhin zustande
kommende Preis. Die Qualität der Preise strahlt zudem weit
über die unmittelbaren Handelsteilnehmer und den konkreten
auftraggebenden Privatanleger hinaus, da sie als Bewertungsmaßstab
für die in den Bilanzen aufgeführten Wertpapiere dient.
Die Frage ist also, ob die Selbstregulierung seitens der Handelsteilnehmer
(erfahrungsgemäß zu vernachlässigen sind die Börsenvertreter
der Emittenten und der Anlegerschützer) an den Börsen
bzw. an den außerbörslichen Handelsplätzen den Abbau
staatlicher Organisations- und Verhaltensvorschriften bzw. das Unterlassen
einer solchen staatlichen Regulierung sowie das Aufgeben jeglicher
"Durchgriffsaufsicht" zum Schutz der Anleger und zur Sicherung
des korrekten Bewertungsmaßstabs von Vermögenswerten
rechtfertigt.
Selbstregulierung reicht nicht
Gerade im Derivatehandel in Scoach wird diese Entwicklungslinie
sehr deutlich. In ihm vereinen sich unterlassene staatliche Regulierung
und sämtliche nachhaltige Deregulierungstendenzen. Ausgangspunkt
ist das Problem, wie man verhindern kann, dass ein Emittent, der
ausschließlich die Hoheit darüber hat, ob und zu welchem
Preis ein Geschäft mit dem den Auftrag erteilenden Anleger
zustande kommt, diese Hoheit missbraucht. Der Skontroführer
im Parketthandel an der Börse muss (und muss es zum Beispiel
im börslichen Rentenhandel) aufgrund seiner Verantwortung für
die Preisfeststellung und seiner Neutralitätspflicht wenigstens
die Vorgaben des Emittenten kontrollieren und kann und muss für
ein "schmutziges Spiel" zur Verantwortung gezogen werden.
Für den Skontroführer im Parkett-Freiverkehr und dem Betreuer
im elektronischen Xetra-Freiverkehr gilt dies bereits nicht mehr.
Im Direkthandel mit dem Emittenten existiert ohnehin kein am konkreten
Geschäft beteiligter Dritter mehr - der Anleger steht dem Emittenten
vielmehr unmittelbar gegenüber. An die Stelle eines wenigstens
zur Neutralität verpflichteten Dritten, des Skontroführers
an der Börse, treten hier die übrigen Handelsteilnehmer
des außerbörslichen Marktsegments, die die Selbstregulierung
und die Überwachung vornehmen.
Ob diese Selbstregulierung und Selbstüberwachung eines Marktes
durch die Handelsteilnehmer stark genug ist, bei dem Fehlschlagen
der getroffenen Maßnahmen die dafür verantwortlichen
Gremienmitglieder zur Verantwortung zu ziehen, dürfte zu bezweifeln
sein. Die Selbstregulierung der Handelsteilnehmer hat es bisher
nicht einmal geschafft, das nur an der Börse geltende Marktmanipulationsverbot
auch auf den außerbörslichen Freiverkehr zu erstrecken.
Im Gegenzug nimmt man aber zu gern den guten Ruf der Börse
in Anspruch, indem man etwa die Handelsüberwachungsstelle mit
der Beaufsichtigung des Freiverkehrs beauftragt.
Nur noch Handelsplatz
Fragen zu stellen ist wichtig, richtige Fragen zu stellen noch
wichtiger, es gibt aber auch taktische Vorstöße in Frageform.
Wenn die Frage danach gestellt wird, ob der Skontroführer noch
zeitgemäß ist, drängt sich der Eindruck auf, dass
mit diesen Forderungen nach weiterer Deregulierung bzw. des weiteren
Ausbaus der nichtregulierten Märkte nur Maximalpositionen für
die Diskussion um die derzeit wichtige Frage aufgebaut werden soll,
die da lautet: Ist die seit 10 Jahren erfolgende stufenweise Aufgabe
des staatlichen Einflusses auf die Organisation der börslichen
und außerbörslichen Wertpapiermärkte richtig? Meines
Erachtens nicht. Vielmehr ist die gesamte Architektur des Börsenwesens
unter dem Aspekt seiner Bedeutung weit über die unmittelbaren
Handelsteilnehmer hinaus in Schieflage geraten und es ist dringend
an der Zeit, diese Schieflage zu bereinigen. Daran ändern auch
die angedachten Pläne des Marktbetreibers Deutsche Börse
AG wenig (vgl. BZ vom 9. April). Sie reduzieren nur die Bedeutung
der Frankfurter Wertpapierbörse auf die eines - sicher erfolgreichen
- Handelsplatzes.
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Finanzmarktkrise
Einige persönliche Anmerkungen und Folgerungen zum Verstehen der Situation:
Ursache A (Hypothekenvergabe in USA) Kurzversion (Langversion am Ende)
Die USA-Regierung förderte den Eigenheimerwerb, wirtschaftlich
unterstützt durch die Niedrigzinspolitik von Allan Greenspan.
Die dazu notwendigen Kredite werden u.a. durch Kreditvermittler
besorgt. Es ist für diese ein einträglichen Geschäft.
Sie überreden Personen (bis hin zu Arbeitslosen) zur Aufnahme
von Hypotheken vor allem mit der Aussicht auf vermeintliche Wertsteigerungen
während der Laufzeit der Kredite.
Amerikanische Banken vergaben dann oft nicht ausreichend besicherte
Hypotheken (Kredite). Diese behalten sie nicht, sondern fassen sie
in größere Einheiten und verkaufen sie weltweit. Nun
stellt man - nach Jahren! - fest, dass diese Anleihen, genau so
wie die Hypotheken, nicht die Werthaltigkeit besitzen, die sie versprochen haben.
Ein Verkauf, weder der Häuser noch der verbrieften Hypotheken, ist nur mit großen Abschlägen möglich, wenn überhaupt.
Dies führt zu großen Abschreibungen der Banken und damit zu den riesigen Verlusten, wie sie seit Monaten gemeldet werden. In welchem Umfang es sich hierbei nur um vorübergehende oder endgültige Wertminderungen handelt, vermag heute niemend verlässlich einzuschätzen. Das schürt das Misstrauen unter den Banken weiter.
Eine sichere neue Bewertung ist erst dann möglich, wenn die Hauspreise in den USA Boden gefunden haben. (Verlieren z.Zt. durch Zwangsverkäufe, keine Zahlung der Zinsen und Tilgung durch Besitzer, immer mehr an Wert.)
Ursache B (Hypo Real Estate)
Diese Bank vergibt langjährige Kredite an Kommunen, Länder,
Gemeinden (also an erstklassige Schuldner = Steuerzahler bürgt).
Um etwas mehr Rendite zu erzielen, werden die Gelder auf dem Kapitalmarkt
mit kürzerer Laufzeit (i.d.R. billiger) aufgenommen. Ein Kardinalfehler,
auf den schon in der Berufsschule/Bankfachklasse oder entsprechendem
Studium hingewiesen wird.
(Münnemann-Effekt - An dieser Nichtbeachtung des Grundsatzes
- möglichst kongruent (deckungsgleich) zu finanzieren - ist
nach anfänglichen Erfolgen 1970 der Financier Rudolf Münemann
- oft auch Münnemann geschrieben - aus München in die Insolvenz
geraten).
Zur Refinanzierung nimmt die HRE keine Einlagen von Privatpersonen
herein, die erfahrungsgemäß langfristig zur Verfügung
stehen. Statt dessen werden die Gelder in großem Umfang kurzfristig
am Kapitalmarkt aufgenommen. Ein weiterer Kardinalfehler, denn jetzt
besteht das Problem, überhaupt Geld zu bekommen, weil die Banken
misstrauisch sind und sich nicht mehr beliebig Geld leihen.
So kommt auch eine solide Bank in Zahlungsschwierigkeiten. Insofern
war die Hilfe des Staates sinnvoll und angebracht.
Bank und Bänker
Es gibt nach wie vor etliche gesunde Banken. Die Globalschelte gegen die Banken bis hin zu den Schalterbeamten ist nicht berechtigt, wohl aber gegen die Manager der in Schwierigkeiten geratenen Banken. Sie bestimmen zwar die Richtlinien der Geschäftspolitik, haften aber aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen in nahezu allen Fällen nicht für ihre Fehler. Damit handelt es sich im weitesten Sinne nicht um Unternehmer. Dies ist der Systemfehler, den es weltweit zu korrigieren gilt.
Gewinnmaximierung, Rendite
Gewinnmaximierung ist von sich aus nicht negativ. Sie ist oft der Motor in vielen Lebensbereichen, natürlich auch in der Wirtschaft. Auch Rendite ist erforderlich, sonst könnten die Firmen nicht arbeiten. Wie im normalen Leben kommt es auf die Menge an. Zuviel ist bitter, selbst wenn es Honig ist. Wenn das Gewinnstreben aber in Gier umschlägt, wird es sogar sehr gefährlich. ("Gier frisst Hirn")
Bankenpleite
Wer verlangt, dass Banken - mit allen negativen Konsequenzen für die Sparer - pleite gehen sollen, hat das Wirtschaftssystem nicht begriffen. Die Insassen eines Bootes auf dem Meer verlangen auch nicht, dass man dieses untergehen lassen soll, nur weil der Kapitän einen Fehler gemacht hat. Jeder Bürger wäre davon betroffen, am wenigsten die Manager nach heutigem Recht.
Dass aber insolvente oder unsolide Banken in einem geordneten Verfahren, d.h. ohne Verluste für die Einleger und Sparer, vom Markt verschwinden müssen, ist selbstverständlich. Ein unsicheres Schiff oder ein unfähiger Kapitän dürfen nicht wieder auf hohe See, wenn gerade zuvor mit Mühe und Not und Unterstützung Dritter das rettende Ufer erreicht wurde.
Medien
Es wäre sinnvoller, etwas weniger Professoren und Politiker, stattdessen aber einige Berufsschullehrer zu den Diskussionen einzuladen. Solche Sendungen finden auf einem Niveau statt, dem der normale Bürger nicht mehr folgen kann. Dies macht die Situation eigentlich nur noch schlimmer, weil die Grundfakten nicht verstanden werden. Panik und Fehlreaktionen sind die Folge mit allen ihren schädlichen Auswirkungen nicht nur in der Finanzwirtschaft. Gesunde und solide Banken geraten dann unweigerlich in Sippenhaft. Es entsteht ein Flächenbrand, der bereits jetzt die Realwirtschaft erreicht hat.
Außerdem bestätigt sich wieder, dass mit Katstrophenmeldungen leichter Geld verdient wird. Nur die Panik vergrößert sich. Mit fachgerechter Aufklärung wäre dem Allgemeinwesen besser gedient.
Bankenaufsicht - BaFin
Diese Aufsicht wird in den letzten Wochen - in Teilen zu Unrecht - verprügelt. Sie kann nur dort tätig werden, wo man ihr das Handwerkszeug dafür gibt. Das ist von Anfang an nicht der Fall gewesen. Einen Vorwurf kann man höchstens dem Management machen, das dieses nicht laut von der Politik und der Regierung eingefordert hat. Aber was sollen die Aufseher auch gegenüber ihrem zuständigen Minister ausrichten, wenn im Koalitionsvertrag festgelegt ist, dass die Umsetzung von EU-Richtlinien "Eins zu Eins" erfolgen soll. Uneffektiv ist es, sich von den Beaufsichtigten zu 100 % finanzieren zu lassen. Darunter leidet nicht nur die Haushaltsdisziplin.
Börse - Wettbüro?
Früher sind an der Börse Beteiligungen (Aktien) und verbriefte
Kredite (Anleihen) gehandelt worden. Mit der Aufnahme des früher
verbotenen Optionshandels 1970 hat sich dies grundlegend geändert.
Machten die ersten Modelle noch Sinn (Absicherung der eigenen Handelspositionen),
ist in der weiteren Entwicklung wenig volkswirtschaftlicher Nutzen
zu erkennen. Hier handelt es sich wie beim Kartenspiel um ein Nullsummenspiel;
einer gewinnt, der andere verliert. Es entsteht kein Zuwachs. Den
einzigen Nutzen hat der Spielkartenhersteller.
Es ist eine Degradierung der Einrichtung öffentlich-rechtliche
Börse zu einem Wettbüro. Die Berichterstattung spricht
auch ungehemmt von Wetten statt Investitionen in die Realwirtschaft,
die diese dringend braucht.
Noch heute sind die Folgen einer Geschäftspolitik zu spüren,
die unter dem Motto, "wir sind weder Börse noch deutsch"
in Deutschland zu spüren.
Börse muss immer öffentlich-rechtlich sein. Alles andere
sind Handelssysteme, deren Kontrolle durch Wettbewerb und Transparenz,
sowie eindeutige Wettbewerbsregeln stattfindet.
Statt Allgemeinbörsen sollte es Produktbörsen geben. Das
reduziert die Manipulationsanfälligkeit der Märkte.
Rendite
Jeder Zuwachs muss erarbeitet werden. Nominelle Zuwächse, auch durch Inflation der Preise erzielt, haben keinen dauerhaften Wert.
Manager
Manager der großen Firmen sind Angestellte der Firma, keine Unternehmer, denn diese haften für ihr Tun mit Person und Vermögen. Dies sollte als Beispiel für eine Neuordnung, auch im Aktienrecht als Grundlage für ein neues System dienen.
Neubesetzungen sollten durch öffentliche Ausschreibungen transparent erfolgen.
Aufsichtsräte sollten verantwortlich für ihre Tätigkeit sein und nicht aus dem Unternehmen
rekrutiert werden.
Ratingagenturen
Man kann sich seine eigene Bewertung nicht kaufen, deshalb sollten
diese unabhängig, staatlich beaufsichtigt, arbeiten können.
Noch schlimmer ist es, wenn die Firma und deren Produkte von der
gleichen Agentur bewertet werden. Dies gilt u.a. auch für die
Bankenaufsicht.
(Die Subprime-Produkte sind meistens mit der Best-Note "AAA" bewertet worden!)
Einlagen
Keine Bank der Welt kann überleben, wenn ihre Kunden auf einmal ihre Einlagen abziehen.
Sinn einer Einlage ist es für den "Geldmakler Bank", dieses Geld wieder der Wirtschaft als Kredit zur Verfügung zustellen. Es liegt also nicht in den Schubladen oder im Tresor der Bank.
Durch die Garantien der Bundesregierung sind diese Gelder aber gesichert und jeder, der jetzt unnötig Geld abhebt, schadet sich und dem System.
Bemerkenswert:
Aussage KP Müller CBK: "Ich weiss nicht, ob die amerikanische Regierung gut beraten war, Lehman Brothers in die Insolvenz zu schicken."
Maßnahmen der Bundesregierung zur Stabilisierung der Fiananzmärkte...... vom 13.10.2008:
Die Rekapitalisierung durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds
wird an Bedingungen geknüpft, die ....................... das
Management in die Verantwortung nehmen (z.B. Auflagen in Bezug auf
die geschäftspolitische Ausrichtung, Managementvergütung,
Dividendenausschüttung oder Kreditvergabe an kleine und mittelständische
Unternehmen KMU) K: hinterlistig gut!
Grundsätze:
Wenn der Anleger den inneren Wert eines Finanzproduktes mit dem
Preis vergleichen kann, ist der Verbraucherschutz gewährleistet.
Über den Schuldner müssen er, sowie die Ratingagenturen,
sich zusätzlich Gedanken machen.
Wer mit Referenzpreisen arbeitet, müsste einer Dokumentationspflicht
unterliegen.
Wir brauchen nicht mehr Staat, dafür aber eine effizientere
Aufsicht mit Haftung.
Änderungen in der jetzigen Vertrauenskrise können nicht
allein durch die Akteure, sondern nur mit Hilfe Dritter erreicht
werden.
Wir sind stolz darauf, dass sich die Transaktionsgeschwindigkeiten
ständig verbessert haben. Wo bleibt die Zeit zum Nachdenken?
Wir brauchen eine zentrale (einheitliche) Aufsicht, aber keine
Zentralisierung.
Bei Leerverkäufen ist dringend eine höhere Transparenz
erforderlich. Verbote wären nicht erforderlich, wenn eine Verkürzung
der Erfüllungsfristen erfolgen würde.
Was wir jetzt brauchen:
Wettbewerb, Transparenz und Verbraucherschutz (wirkliche Umsetzung der MIFID !)
Neue Bilanzierungsrichtlinien, Normen für Risiken, Liquiditätsklassen, Produktbeschreibungen hinsichtlich Schuldner, Risiken, innerer Werte u.ä. ............................
Wiedergeburt der öffentlich-rechtlichen Börse als neutrales
Bewertungsinstrument
Börse als nationale Ratingagentur ! ?
Einen neutralen Anlegerpass, bei dem die entsprechende Qualifikation
nicht vom Geschäftspartner festgestellt wird.
Eine Überprüfung der bestehenden Finanzmarktgesetze auf
ihre korruptionsfördernden
Wirkungen.
Ursache A (Fristentransformation bei Hypothekenvergabe in USA)
Langversion
Amerikanische Banken vergeben nicht ausreichend besicherte Hypotheken (Kredite). Politisch ist dies gewollt, denn die USA-Regierung will den Eigenheimerwerb stärken; wirtschaftlich ist dies unterstützt durch die Niedrigzinspolitik von Allan Greenspan.
Diese Kredite behalten sie nicht, sondern fassen sie in größere Einheiten zusammen (ABS - Asset backed Securities) und verkaufen sie weltweit an andere Banken. Diese ABS haben eine lange Laufzeit (3-5 Jahre) und der Käufer erhält hohe Zinsen. Nun kommen manche dieser Banken auf die Idee, diese ABS in kleinere Einheiten aufzuteilen, die Laufzeit zu verkürzen und weiterzuverkaufen. Dadurch entstehen sogenannte Commercial Paper (CP), die nur niedrig zu verzinsen sind. Die Bank verdient so eine Zinsmarge, wenn sie ständig immer wieder die einmal erworbenen ABS umpackt und weiterverkauft. Dies führt sogar dazu, dass die Banken zuerst die Finanzierung durch CP-Verkauf sichern, um dann das so eingenommene Geld in die ABS zu investieren.
Dies bedeutet also Finanzierung langlaufender Schulden (Kaufpreis ABS) durch kurzfristige Kreditaufnahme (Verkauf CPs). Diese Fristentransformation - so lernt jeder Bankkaufmanngehilfe im ersten Lehrjahr - birgt die Gefahr des Bankrotts in sich. (sogenannter Münnemannneffekt)
Deshalb darf - anders als in Amerika - in der EU eine Bank aber nur ABS in einem Umfang kaufen, der im Verhältnis zum Eigenkapital steht. Also werden zum Teil von den Banken Strohmanngesellschaften gegründet, und deren Geschäft (Kauf ABS und ständiger Verkauf von Commercial Papers) durch die Bank garantiert.
Nun stellt man nach Jahren (!) fest, dass diese Anleihen (genau so wie die Hypotheken)nicht die Werthaltigkeit besitzen, die sie versprochen haben. Ein Verkauf, weder der Häuser noch der verbrieften Hypotheken ist nur mit großen Abschlägen, wenn überhaupt, möglich.
Dies bedeutet aber auch, dass der ursprüngliche Kauf der ABS nicht mehr ständig finanziert werden kann, da kein Mensch mehr CPs kauft. Die Bank muß aber die bereits verkauften CPs zurückzahlen, hat aber kein Geld. Nun geben sich die Banken auch untereinander kein Geld mehr, gerade weil sie vermuten, die andere Bank hat (auch) dieses Problem. Die CP-Käufer verweisen auf die Garantie der Bank, die Bank muss die Garantie einlösen, hat dafür aber kein Geld und ist deshalb faktisch pleite (z.B. IKB).
Wenn die Bank zwar nicht pleite geht, muss sie doch die Garantien/ABS neu bewerten und dies führt natürlich zu Abschreibungen und damit zu den riesigen Verlusten, wie sie seit Monaten gemeldet werden.
Eine sichere neue Bewertung ist erst dann möglich, wenn die
Hauspreise in den USA Boden gefunden haben. (Verlieren z.Zt. durch
Zwangsverkäufe, keine Zahlung der Zinsen und Tilgung durch
Besitzer, immer mehr an Wert.)
Weitere noch wichtige Themen, die in der näheren Zukunft
behandelt werden müssten:
Transparentere Verwaltung von Geldern Dritter
(Fonds, Versicherungen, Renten, u.a.)
Notwendigkeit und Architektur zukünftiger Ratingagenturen
Wettbewerb ohne Regeln?
Mifid - ein Fremdwort in Deutschland?
Handeln um jeden Preis - sind privatrechtlich organisierte Handelssysteme
nach der Finanzmarktkrise noch zeitgemäß?
letzte Ergänzung: 31.12.2008
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FRUG (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
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Finanzplatz NRW
Vorschläge für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Finanzplatzes NRW, insbesondere Vorschläge zur Stärkung des Börsenplatzes NRW
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